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Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl
von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier
zusammengestellt:
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als
Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel-
und Rückgabesysteme
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht
vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum
Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im
Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und
Rücknahmestellen finden Sie hier:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies
gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones.
Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden
Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol
einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer
getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems "take-e-back". Weitere
Informationen finden Sie unter
http://www.take-e-back.de.
Vertreiber-Informationen gemäß § 18 Abs. 2 ElektroG
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